UP TO DATE

Ab 01. Juli 2024 starten die Cannabis-Vereine in Deutschland


Ab Montag starten die "Cannabis-Anbauvereinigungen", in denen bis zu 500 Vereinsmitglieder ihr „Gras“ selbst züchten und ernten können.

 

Die Vereine und ihre Mitglieder müssen dabei aber strenge Auflagen einhalten:

 

  • komplexes, behördliches Genehmigungsverfahren sowie polizeiliches Führungszeugnis für die Vereinsvorstände,
  • komplizierte und sehr kostenaufwendige Anforderungen an die Vereinsräumlichkeiten,
  • regelmäßge Berichtspflichten an die Aufsichtsbehörden,
  • einen eher geringen THC-Wert von 10 % in der Pflanzenzucht einhalten
  • der Zwang für die Ernennung eines verantwortlichen Präventionsbeauftragten
  • Kiff-Verbot in und um die Anbauvereinigungen selbst,
  • dazu die regelmäßigen Kontrollen der Behörden. 


Die große Mehrheit der „Gelegenheitskiffer“ wird vermutlich bei diesem Aufwand genervt abwinken und weitermachen wie bisher.


Auch die ebenfalls erlaubte Möglichkeit, seinen Eigenbedarf künftig mittels drei eigener Cannabis-Pflanzen selbst abzudecken, dürfte für die meisten eine willkommende Alternative darstellen, zumal "zuhause" die vorgenannten behördlichen Auflagen weitestgehend entfallen und behördliche Kontrollen gar nicht umsetzbar wären..

EU beschließt neue Bargeld-Obergrenze


Eine Obergrenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen gibt es hier bislang nicht. Durch einen EU-Beschluss wird sich das künftig ändern.

Die Mitgliedsstaaten beschlossen am Donnerstag (30.05.2024) in Brüssel eine Grenze von 10 000 Euro für Bargeld-zahlungen sowie weitere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.



Das gilt bislang in Deutschland


In Deutschland gibt es bislang keine

Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Wer Beträge von mehr als 10 000 Euro bar bezahlen will, muss sich aber ausweisen und ggfs. gegenüber den Finanzbehörden später nachweisen, woher das Geld stammt. Der Händler ist verpflichtet, die Ausweisdaten und Höhe der Bargeldzahlung zu erfassen und aufzubewahren.

Neue Sonderregel für Privatpersonen


Die Bargeldobergrenze wird demnach in drei Jahren gelten – allerdings nicht für Transaktionen unter zwei Privatpersonen, von denen keine beruflich mit dem jeweiligen Verkaufsobjekt handelt.

 

Klartext:

Wer also sein gebrauchtes Auto an einen Freund verkauft und weder der Verkäufer noch der Käufer beruflich mit Autohandel zu tun haben, muss sich

keine Sorgen um die Bargeldobergrenze machen. Das bedeutet, dass solche privaten Verkäufe nach wie vor ohne Einschränkung durch die Bargeld- grenze abgewickelt werden können.

Die nationalen Regierungen können den Angaben nach auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen.


Die neuen Vorschriften geben den Finanzer-mittlungsstellen – in Deutschland beim

Zoll angesiedelt – mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen

zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen.

Casinos, Kryptos, Kicker



Neben Banken und Casinos müssen künftig auch etwa Händler von Luxusgütern sowie Anbieter von

Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Unter gewissen Bedingungen sollen auch

Profi-Fußballvereine und -agenten verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen.


Um die Regeln zu überwachen, ist in Frankfurt eine

neue Behörde geplant: die „Anti-Money

Laundering Authority“ (AMLA). Sie soll Mitte

2025 den Betrieb aufnehmen und unter anderem die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. Frankfurt hatte sich als Standort gegen acht europäische Hauptstädte durchgesetzt.

 

Die Gesetzestexte müssen nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten können.


Bürgergeld und Regelbedarfe

Neue Regelbedarfe im Bürgergeld


Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 (RBSFV 2024), mit der die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie die Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für die beiden im Kalenderjahr 2024 beginnenden Schulhalbjahre zum 1. Januar 2024 erhöht werden, gelten auch für das Bürgergeld.


Die Regelbedarfsstufen (RBS) stiegen zum 1. Januar 2024 wie folgt:


  • für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte 563 Euro (RBS 1)
  • für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils: 506 Euro (RBS 2)
  • für sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. für erwachsene Leistungsberechtige unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 451 Euro (RBS 3)
  • für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre: 471 Euro (RBS 4)
  • für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 390 Euro (RBS 5)
  • für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 357 Euro (RBS 6)


Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ergibt sich für das erste Schulhalbjahr 2024 eine Erhöhung auf 130 Euro und für das zweite Schulhalbjahr eine Erhöhung auf 65 Euro.

Arbeitsmarkt

Geringfügige Beschäftigung

Die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze) steigt mit dem gesetzlichen Mindestlohn.


Die Geringfügigkeitsgrenze wird zum 1. Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro im Monat angehoben.


Gesetzlicher Mindeslohn

Ab 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,42 Euro brutto in der Stunde. Ein Jahr später steigt die unterste Lohngrenze auf 12,84 Euro.


Weitere Infos
Jobcenter

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